Barrierefreiheit, BFSG und WCAG - Überblick für Websitebetreiber

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Barrierefreiheit hilft Menschen, Websites unabhängig von Sehvermögen, Hörvermögen, Motorik oder verwendeter Technik zu bedienen. Für bestimmte Produkte und Dienstleistungen können gesetzliche Anforderungen gelten. Diese technische Einführung ersetzt keine Rechtsberatung.

BFSG einordnen

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz setzt europäische Anforderungen an bestimmte Produkte und Dienstleistungen um. Ob und in welchem Umfang eine Website oder ein Onlineshop betroffen ist, hängt unter anderem von Angebot, Betreiber und Ausnahmen ab. Lassen Sie den eigenen Fall fachkundig prüfen.

WCAG verstehen

Die Web Content Accessibility Guidelines ordnen Anforderungen in vier Prinzipien:

  • wahrnehmbar: Inhalte sind auch mit anderen Sinneskanälen erfassbar
  • bedienbar: Funktionen funktionieren beispielsweise mit Tastatur
  • verständlich: Inhalte und Bedienung sind nachvollziehbar
  • robust: Markup funktioniert mit Browsern und Hilfstechnologien

Erste Bestandsaufnahme

  1. Prüfen Sie Hauptnavigation und Formulare nur mit Tastatur.
  2. Vergrößern Sie die Ansicht auf 200 Prozent.
  3. Prüfen Sie Kontraste und sichtbaren Tastaturfokus.
  4. Kontrollieren Sie Überschriftenstruktur und Seitentitel.
  5. Prüfen Sie Alternativtexte informativer Bilder.
  6. Testen Sie Fehlermeldungen und Pflichtfelder.
  7. Prüfen Sie Videos auf Untertitel und gegebenenfalls Audiodeskription.

Automatische Tests richtig einsetzen

Automatische Werkzeuge finden nur einen Teil der Probleme. Kombinieren Sie sie mit manueller Tastaturprüfung, verschiedenen Browsern und – bei verbindlicher Konformität – einer fachkundigen Prüfung.

Laufender Prozess

Barrierefreiheit ist kein einmaliges Plugin. Legen Sie redaktionelle Regeln, Verantwortlichkeiten, Prüftermine und einen zugänglichen Kontaktweg für Rückmeldungen fest.

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